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Der Vermittlungsgutschein - Ihr gutes Recht

Wenn Sie arbeitslos sind und unsere Unterstützung bei der Jobsuche in Anspruch nehmen möchten, kommt der Vermittlungsgutschein zum Einsatz. Mit ihm ist es uns möglich, Ihre Vermittlung direkt mit der ausstellenden Stelle, also der Agentur für Arbeit bzw. der ARGE, abzurechnen.

Im Folgenden möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um den Vermittlungsgutschein beantworten:

  1. Wer hat Anspruch auf den Vermittlungsgutschein?


  2. Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen oder beziehen könnten und nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb einer Frist von drei Monaten nicht vermittelt sind, besteht dieser Anspruch.

    Sie haben aber auch ein Recht auf einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie eine Beschäftigung ausüben oder zuletzt ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme nach dem SGB gefördert wird oder wurde.

  3. Ich bekomme Arbeitslosengeld II - wie sieht es dann mit einem Vermittlungsgutschein aus?


  4. Für Sie gilt: Ein Vermittlungsgutschein kann ausgestellt werden, Sie haben aber keinen Rechtsanspruch darauf.

  5. Wo erhalte ich den Vermittlungsgutschein?


  6. Wenden Sie sich dazu am besten an die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnsitz.

  7. Wie lange ist der Vermittlungsgutschein gültig?


  8. Seine Gültigkeit beträgt drei Monate.

  9. Über welchen Betrag wird der Vermittlungsgutschein ausgestellt?


  10. Der Vermittlungsgutschein wird grundsätzlich über 2.000 Euro, inkl.Ust., ausgestellt. Langzeitarbeitslose und behinderte Menschen können u.U. einen höheren Betrag bewilligt bekommen.

  11. Was kann ich mit dem Vermittlungsgutschein tun?


  12. Mit ihm können Sie einen oder mehrere private Arbeitsvermittler Ihrer Wahl mit der Arbeitssuche beauftragen.

  13. Wie läuft die Bezahlung des privaten Arbeitsvermittlers ab?


  14. Werden Sie erfolgreich vermittelt und sind die formalen Voraussetzungen erfüllt, wird der Betrag direkt vom Arbeitsamt an den privaten Vermittler ausgezahlt.

  15. Was ist mit "formalen Voraussetzungen" gemeint?


  16. Die vermittelte Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen, eine Dauer nicht unter drei Monaten haben, sozialversicherungspflichtig sein, und der Arbeitgeber muss ein Gewerbe angemeldet haben.
Scheuen Sie sich nicht, Ihren Betreuer bei der Agentur für Arbeit direkt auf den Vermittlungsgutschein anzusprechen. Wenn die oben genannten Kriterien auf Sie zutreffen, ist es Ihr gutes Recht.


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